Im Telekommunikationsmarkt gibt es aufgrund der asymmetrischen Regulierung einen im Großen und Ganzen funktionierenden Wettbewerb. Alle Regelungen basieren auf den bekannten Technologien. Im Mobilfunk funktioniert der Wettbewerb seit Einführung der GSM-Netze Anfang der 90er Jahre und hier sind nur Eingriffe zur Wahrung der Kundeninteressen erforderlich, wie z.B. beim grenzüberschreitenden Roaming. Leitungsgebundene Anschlussnetze wie die Kupfer-Doppelader oder das Koaxialkabel werden von den etablierten Betreibern aufgrund der hohen Tiefbaukosten derzeit außer bei der Aufrüstung von bestehenden Anschlussnetzen (VDSL, Vectoring, Rückkanalfähigikeit von Kabel-TV Netzen) sowie in Neubaugebieten kaum verlegt. Daher ist die Regulierung des Wettbewerbs für die Nutzung der bestehenden Anschlussnetze in hohem Maße erforderlich.
Während der Wettbewerb bei NGA-Diensten noch gut funktioniert, versagt er bislang bei Glasfaser-Anschlussnetze. Aufgrund der hohen Investitionskosten für die Errichtung ist eine rein privatwirtschaftliche Umsetzung schwierig. Zudem wächst das übertragene Datenvolumen mit Raten von ca. 20% p.a. Bedarf stetig über die Jahre hinweg an und macht den Umstieg auf Glasfaser-Hausanschlüsse in der Breite vermutlich in 10 bis 15 Jahren erforderlich. Die derzeitige Diskussion um Bandbreiten ist dabei allerdings nicht hilfreich, da derzeit keine Massenmarktdienste verfügbar sind, die über 100 Mbit/s erfordern würden. Die für die Mehrzahl der derzeitigen Anforderungen in der Regel ausreichende Leistungen der DSL-Technologien und Kabel-Netze ergeben durch fehlende Akzeptanz und geringe Wechselbereitschaft bei den potentiellen Kunden ein erhebliches Handicap und Geschäftsrisiko für Betreiber neue Hochleistungsnetze. Trotzdem muss jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze begonnen werden, wenn Synergien zur Senkung der Kosten genutzt werden sollen und in 10 bis 15 Jahren bei weiter steigendem Bedarf neue Anschlüsse bis in den Gbit/s-Bereich zur Verfügung stehen.
Um einen flächendeckenden Ausbau zu stimulieren, ist ein Aufbruch der Wertschöpfungsketten insbesondere bei den traditionell vertikal integriert arbeitenden Netzbetreibern erforderlich. Das Geschäft mit passiver Infrastruktur folgt mit hohen Vorabinvestitionen und langen Amortisationszeiten anderen Geschäftsprinzipien als der aktive Netzbetrieb und der Dienstebetrieb. Im Unterschied zur bisherigen Infrastruktur ist zu erwarten, dass nicht einige wenige große Infrastrukturbetreiber den Aufbau übernehmen werden, wie dies in der Vergangenheit insbesondere durch die damals staatliche „graue“ Post für die Kupferdoppelader und das Kabel-TV Netz erfolgte, sondern viele regionale und mittelständisch aufgestellte Betreiber. Beim Ausbau der Infrastruktur können gerade kommunale Unternehmen, wie z.B. Stadtwerke eine wichtige Rolle spielen. Für diese Unternehmen gibt es eine enge Verwandtschaft zum Kerngeschäft mit Versorgungsnetzen und diejenigen Versorger, die Strom-Verteilnetze betreiben, benötigen in Zukunft für die zeitnahe Zählerfernablesung und die Steuerung von Energieerzeugern in Smart-Grids Datenleitungen zu jedem Haushalt.
Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kunden-Akzeptanz und lange Amortisationszeiten lassen Investoren zurückschrecken, obwohl zur Vermeidung hoher späterer Kosten jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche begonnen werden sollte.
Um unter diesen Randbedingungen das neue Geschäft mit passiven Anschlussnetzen zu entwickeln, kann die Politik maßgeblich unterstützen. Dabei ist es nicht erforderlich oder sinnvoll, das neue Anschlussnetz ähnlich wie das „alte“ Anschlussnetz der Kupferdoppelader durch den Staat oder ein Staatsunternehmen zu errichten. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für potentielle Investoren geschaffen werden. Ganz ohne öffentliche Mittel und eine aktive Koordination wird der Infrastrukturaufbau aber nur sehr langsam und vermutlich oft auch ineffizient erfolgen. Öffentliche Mittel im Rahmen von Förderprogrammen können richtig eingesetzt nachhaltig unterstützend wirken. Offensichtlich ist, dass für den Aufbau eines nachhaltigen Anschlussnetzes eine Abkehr vom Grundsatz der Technologie-Neutralität erforderlich ist.