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Maßnahmenplan für den Glasfaser-Ausbau

Maßnahmenplan für den Glasfaser-Ausbau

Veröffentlicht am 01.08.2014

Hohe Vorleistungskosten bei derzeit niedriger Kundenakzeptanz und langen Amortisationszeiten schrecken Investoren ab. Dabei sollte man jetzt mit dem Bau der neuen Anschlussnetze in der Fläche beginnen, um spätere hohe Kosten zu vermeiden. Diese Möglichkeiten haben Politik und Regierung, den Netzaufbau zu fördern:

  1. Festlegung und Kommunikation des Ziels eines flächendeckenden Ausbaus mit Glasfaseranschlüssen innerhalb von zehn bis 15 Jahren: Auf diese Weise kann man Haushalte und Unternehmen frühzeitig sensibilisieren, die erforderliche Nachfrage generieren und Dienstebetreiber zur Entwicklung innovativer Breitbanddienste motivieren. Für Investoren kann dies ein starkes Signal darstellen, rechtzeitig im entstehenden Markt tätig zu werden.
  2. Behandlung von Glasfasernetzen als eigenständige Dateninfrastruktur, nicht als ein weiteres NGA-Netz: Glasfaseranschlussnetze (FttB oder FttH) als Infrastrukturen zur Sicherstellung einer langfristigen Daseinsvorsorge müssen auch in den sogenannten „schwarzen“ NGA-Flecken aufgebaut werden; es müssen in Kommunen und Kreisen Haushaltsmittel für einen gesteuerten Ausbau unter Nutzung aller möglichen Synergien mit Tiefbaumaßnahmen bereitgestellt werden.
  3. Schaffung der rechtlichen Grundlagen für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau in schwarzen NGA-Flecken: Alle derzeitigen Rahmenregelungen (die angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre bzw. die noch nicht notifizierte NGA-Rahmenregelung) schaffen keinen rechtlichen Ansatz zum Aufbau von neuen Anschlussnetzen in Gebieten mit einer Breitbandversorgung von mehrheitlich über 30 MBit/s (also in „grauen“ oder „schwarzen“ NGA-Flecken, je nachdem, ob ein oder mehrere Infrastrukturbetreiber tätig sind).
  4. Schaffung von Investitionssicherheit für Infrastrukturbetreiber: Das kann z.B. durch Vergabe einer regionalen Konzession für die passive Infrastruktur geschehen. Hohe Baukosten, lange Bau- und Amortisationszeiten sind für Betreiber von Gewerbeimmobilien nichts Ungewöhnliches, aber die Entscheidung für ein finanzielles Engagement braucht Investitionssicherheit. In den meisten Regionen sind zwei parallele Glasfaseranschlussnetze nicht rentabel; daher sollte ein Investor eine realistische Chance auf eine Amortisation erhalten.
  5. Öffentliche Ausschreibungen als langfristige Konzessionen: Eine Konzessionsvergabe für langfristige Versorgungsinfrastrukturen ist üblich und sowohl für Kommunen als auch für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen geübte Praxis. Warum sollte nicht auch eine langfristige Infrastruktur wie ein Leerrohranschlussnetz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als langfristige Konzession vergeben werden? Die Forderung nach einem offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang an den Konzessionsnehmer sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Garantie von Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit.
  6. Ausgestaltung neuer Förderprogramme für Glasfaseranschlussnetze: Dies ist ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Verankerung des Infrastrukturausbaus in der Fläche. Mit neuen Förderprogrammen sollten anteilig und zeitlich befristet Personalkosten für Breitbandkoordinatoren in Kreisen und Kommunen übernommen werden, damit möglichst flächendeckend Breitbandkoordinatoren eingesetzt werden. Zusätzlich kann der tatsächliche Ausbau durch Förderung der einmaligen Erstellung von Netzplanungen stimuliert werden; diese sind eine Voraussetzung für die Nutzung von Synergien mit Tiefbaumaßnahmen. Als Erfordernis sollte ein fundiertes Geschäftskonzept vorliegen und ein Betreiber der Infrastruktur identifiziert worden sein. Auf diese Weise kann man auch in Regionen, in denen sich z.B. im Rahmen einer Konzessionsausschreibung kein privatwirtschaftlicher Anbieter bewirbt, einen Ausbau durch kommunale Institutionen ermöglichen.
  7. Verbindung von Finanzierungsangeboten an Kommunen und kommunale Institutionen mit einer Landesbürgschaft: Ziel ist es, auch finanzielle schwächere Kommunen in die Lage zu versetzen, eigene Aktivitäten zum langfristigen Aufbau von neuen Anschlussnetzen aufzunehmen.
  8. Entwicklung von verbindlichen Normen und Verordnungen für die Verlegung von Leerrohrsystemen: Das betrifft (auch) Arbeiten in niedrigerer Tiefe und unter Umgehung der bisher üblichen „Tiefenschichtung“ der Infrastrukturen. Ziel ist, Sicherheit sowohl für genehmigende Behörden als auch für investierende Infrastrukturbetreiber zu schaffen. Denn die Tiefbaukosten werden von der Tiefe und Breite der Gräben für die Leerrohrsysteme erheblich beeinflusst. Bei einer Verlegung im Beilauf zu anderen Tiefbaumaßnahmen kann weiterhin die „Standardtiefe“ von 60 cm verwendet werden, für Verlegemaßnahmen ohne Synergien aber reduzieren alternative Verlegetechniken die Kosten erheblich. Damit dies sowohl für die genehmigenden Kommunen als auch für die Infrastrukturbetreiber planbar und ohne zusätzliche Risiken erfolgen kann, sollten hierfür verbindliche DIN-Normen geschaffen werden.
  9. Förderung von interkommunalen oder kreisweiten Aktivitäten: Gesonderte Anreize können zu großflächigen Ausbauregionen führen, die eine höhere Wirtschaftlichkeit erwarten lassen als der Betrieb von kleineren kommunalen Netzen. Die regelmäßige Kommunikation über den Stand der Aufbauaktivitäten und das Herausheben von Best-Practice-Beispielen erhöht die Wahrnehmung und erzeugt zusätzlichen öffentlichen Druck auf die Umsetzung des Infrastrukturaufbaus. Mit einer fachlichen Beratung von Kommunen und der aktiven Begleitung der Ausbauvorhaben kann vor Ort fehlendes Wissen ausgeglichen werden.

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