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Förderung verhindert Vectoring-Aufrüstung

Förderung verhindert Vectoring-Aufrüstung

Veröffentlicht am 22.07.2014

Da Vectoring aufgrund des nur bedingt gegebenen offenen Netzzugangs („Open-Access“) bislang und mit Recht nicht zuwendungsfähig ist, dürfen mit Fördermitteln ausgebaute Gebiete während der 7-jährigen Bindefrist nicht von VDSL auf Vectoring aufgerüstet werden. Ob der verbleibende, nicht mit Fördermitteln ausgebaute Teil eines Anschlussbereichs dann von dem Netzbetreiber auf Vectoring hochgerüstet wird oder überhaupt aufgerüstet werden kann, ist noch offen. Die Erfahrungen aus ersten Vorhaben sprechen eher dafür, dass die betroffenen Anschlussgebiete bis zum Ablauf der Zweckmittelbindung warten müssen.

So könnte es sein, dass mit Fördermitteln ausgebaute Gebiete bei der Nutzung des technischen Fortschritts während der Zweckmittelbindefrist von 7 oder 14 Jahren zunächst draußen vor bleiben. In diesem Sinne bremsen bewilligte Fördermittel die nachhaltige Weiterentwicklung bereits ausgebauter Gebiete und die Verbesserung von Nachbargebieten im gleichen Vorwahlbereich. Volkswirtschaftlich kann dies nicht sinnvoll sein, rechtlich aber eine Konsequenz des Einsatzes von Fördermitteln.

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