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Fallbeispiel Kreis Olpe: Kreisweiter Vectoring-Ausbau mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm

Fallbeispiel Kreis Olpe: Kreisweiter Vectoring-Ausbau mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm

Veröffentlicht am 29.05.2016

In Abstimmung mit allen sieben kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Olpe wurden potenzielle Ausbaugebiete identifiziert. Berücksichtigt wurde bei der Auswahl der Gebiete die Maßgabe, dass nach einem geförderten Ausbau mindestens 85  % der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s  und mehr erhalten sollen. Dies wäre aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Kreis Olpe in einigen Siedlungsbereichen (z.B. Aussiedlerhöfe, kleine Weiler) nur mit einem FTTB-Ausbau zu realisieren. Diese sind daher im Ausbaugebiet nicht berücksichtigt. Zum Ausbaugebiet gehören insgesamt 104 Siedlungs- / Ortsteilbereiche bzw. Gewerbe- / Industriegebiete mit einer Gesamtfläche von 15,98 km². In diesen Gebieten finden sich knapp 11.000 Haushalte und 1.600 Gewerbebetriebe. Bei der Bemessung der Gesamtfläche ist zu berücksichtigen, dass die Ausbaugebiete nahezu parzellenscharf definiert wurden und darüber hinaus keine freien Flächen einbezogen sind. Insbesondere alle unterversorgten Gewerbe- und Industriegebiete wurden zum Erhalt und zur Stärkung der vorhandenen Wirtschaftsstruktur im Kreis Olpe einbezogen.

 

Der Kreis Olpe gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen. Das Kreisgebiet umfasst eine Fläche von 711 km² und es leben rund 135.000 Einwohner im Kreis. Zum Kreis Olpe gehören die sieben Städte und Gemeinden Attendorn, Drolshagen, Finnentrop, Kirchhundem, Lennestadt, Olpe und Wenden. Der Kreis Olpe ist der einwohnerkleinste Kreis in Nordrhein-Westfalen und ländlich geprägt. Geografisch ist der Kreis dem Sauerland zuzurechnen. Die Mittelgebirgslandschaft ist geprägt von den Gebirgszügen des Ebbe- und Rothaargebirges. Aufgrund der Topografie im Kreis Olpe befinden sich viele Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industriegebiete in schmalen Tälern. Seit 2011 ist der Kreis Olpe Gesellschafter der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen (TKG-SWF). Der TKG-SWF gehören der Hochsauerlandkreis, die Kreise Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein und der Märkische Kreis als Gesellschafter an.

Das 2011 formulierte Ziel der Schaffung einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung des Kreisgebietes mit Übertragungsraten bis zu 6 Mbit/s wurde durch den Aufbau einer Richtfunkinfrastruktur weitgehend erreicht. Durch die Aktivitäten der TKG-SWF konnten darüber hinaus in den vergangenen Jahren auch viele Investitionen privater Netzbetreiber in die Breitbandinfrastruktur ausgelöst oder vorangetrieben werden. Trotz der bisherigen technologischen Innovationen (Vectoring, G.fast, LTE advanced, etc.) kann eine Entwicklung zu flächendeckend einheitlich schnellen Breitbandnetzen in ländlichen Siedlungsgebieten im Vergleich zu den dichter besiedelten Gebieten oder Gewerbegebieten durch reine Marktkräfte - auch mittelfristig - nicht in der benötigten Qualität erwartet werden.

Im Zuge der Weiterentwicklung der bisherigen Aktivitäten wurde 2015 ein Infrastrukturkataster als zentrales Instrument zur Erfassung von bestehenden und zukünftigen Infrastrukturdaten erarbeitet. Das Infrastrukturkataster basiert auf einem Geo-Informationssystem und erfasst z.B. die vorhandenen Leerrohrkapazitäten unterschiedlicher Netzbetreiber im Kreisgebiet. Dazu zählen beispielsweise vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funkmasten und Richtfunkstrecken. Die Daten stammen von Infrastrukturinhabern verschiedenster Branchen, insbesondere von Unternehmen der Energiewirtschaft und der Telekommunikation. Das System dient als Koordinations- und Planungswerkzeug für Netzplanung und Netz-nutzung, als Tool für das Leerrohrmanagement der Kommunen und Unternehmen und auch als Informationssystem für Kommunen und Anbieter. Zukünftig können die im Rahmen des Netzausbaus mitverlegten Leerrohre vollständig abgebildet werden, um durch den kurz- und mittelfristigen Einzug von Breitbandkabeln bzw. Glasfasern eine spätere Versorgung mit Breitbanddiensten zu vereinfachen bzw. kostengünstiger zu gestalten und damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorhandener und neu entstehender Netze beizutragen.

Auf Basis der vorhandenen Daten wurde zunächst die Versorgungssituation im Kreis Olpe systematisch erfasst. Auf dieser Grundlage wurde ein Markterkundungsverfahren für den Kreis Olpe durchgeführt, an dem sich die Deutsche Telekom sowie der Kabelnetzbetreiber Unitymedia beteiligt haben. Sämtliche Angaben der Netzbetreiber wurden in das Infrastrukturkataster übernommen, so dass nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens alle unterversorgten Gebiete i.S. der NGA-Rahmenrichtlinie vollständig dargestellt werden können. Im Interessenbekundungsverfahren von Dezember 2015 gab es kein Konzeptangebot oder eine Interessenbekundung auf Basis des Betreibermodells, so dass eine valide Abwägung im Vergleich zu vorliegenden Konzepten nicht möglich ist. Der FTTB-Ausbau stellt unbestritten die nachhaltigste und im Hinblick auf zukünftige Anforderungen zukunftssicherste Variante dar. Können keine Synergien aus einer über viele Jahre im Beilauf erfolgenden Verlegung von Leerrohrsystemen („Micro-Ducts“) genutzt werden, wird eine Verlegung allerdings wesentlich teurer als ein Ausbau nach dem Deckungslückenmodell.

Am 18.12.2015 wurde ergänzend zur Markterkundung ein Interessenbekundungs-Verfahren auf dem Breitbandportal des Bundes veröffentlicht. Nach Abschluss des Verfahrens liegen mehrere Interessenbekundungen von Netzbetreibern vor, die im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells einen Netzausbau im Kreis Olpe anbieten. Interessenbekundungen für ein Betreibermodell sind nicht eingegangen. Auf Basis der eingegangenen Interessenbekundungen sowie eigener Kalkulationen wurden die notwendigen Daten für den Förderantrag berechnet sowie die notwendige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Im Kreis Olpe gibt es derzeit weder eine Institution, die den Aufbau und Betrieb einer FTTB-Anschlussnetz-Infrastruktur übernehmen könnte, noch die hierfür erforderliche politische Beschlussfassung und Budgetbereitstellung. Als Voraussetzung für eine unternehmerische Beschäftigung wäre neben diesen Aspekten die Erstellung eines technischen Netzplans zu leisten, der bei der topographischen Struktur im Kreis mit Kosten im Bereich von voraussichtlich ca. € 500.000 verbunden wäre und dessen Umsetzung mindestens ein Jahr benötigen würde. Für das Ziel 2018 ist das Betreibermodell im Kreis Olpe kein geeignetes Instrument. Da neben der auch bei einer Förderbewilligung nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit im laufenden Betrieb eine geeignete Infrastrukturbetreiber-Institution fehlt und keine politischen Entscheidung für einen FTTB-Ausbau vorliegt, wird dieses Modell für den NGA-Ausbau im Kreis Olpe nach den Vorgaben aus dem Bundesförderprogramm nicht weiter verfolgt.

Zum Termin des ersten Förderaufrufs am 29.01.2016 wurde ein Förderantrag in Berlin eingereicht. Fragen, die im Rahmen von Nachforderungen gestellt wurden, konnten termingerecht beantwortet werden und am 28.04.2016 hat der Kreis Olpe einen vorläufigen Förderbescheid über 50% der Deckungslücke für den kreisweiten Ausbau erhalten.

Im weiteren Verlauf ist der Förderantrag an das Land NRW zur Kofinanzierung zu erarbeiten und hierfür die Deckungslücke nach den Kommunen aufzuteilen, damit die im Haushaltssicherungsverfahren befindliche Kommune eine von 40 auf 50% erhöhte Kofinanzierung erhalten kann. Anschließend ist das Vergabeverfahren vorzubereiten und zu veröffentlichen. Nach Auswertung der Ergebnisse können die endgültige Förderanträge gestellt und nach deren Bewilligung Kooperationsvereinbarungen mit den ausgewählten  Netzbetreibern geschlossen werden. Wenn diese Schritte und der Infrastrukturausbau ohne Probleme verlaufen, wird das Kreisgebiet von Olpe bis Ende 2018 zu 95% mit schnellen Internetzugängen versorgt sein!

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