UA-53025212-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Breitbandausbau im ländlichen Raum mit NGA-Förderprogramm oder eher mit GAK-Mitteln?

Breitbandausbau im ländlichen Raum mit NGA-Förderprogramm oder eher mit GAK-Mitteln?

Veröffentlicht am 21.01.2016

Das NGA-Förderprogramm des Bundes eröffnet die lange überfällige Möglichkeit, auch den nachhaltigen Ausbau mit Glasfaseranschlussnetzen zu fördern. Allerdings ist dies nur in „weißen“ NGA-Flecken möglich, die den Nutzern mehrheitlich weniger als 30 Mbit/s ermöglichen. Imsgesamt sind dies noch knapp 25% der Anschlüsse in NRW. Allerdings berücksichtigt dieser Wert noch nicht den derzeit stark fortschreitenden Vectoring-Ausbau, der schon bis 2018 von den Netzbetreibern geplant und zum Teil auch verbindlich zugesagt ist. Welche NGA-Versorgungsquote sich für NRW ergibt, wenn man die bestehenden Planungen berücksichtigt. Meine Schätzung liegt im Bereich von 10 bis 15%. Nur für einen Ausbau in diesen Flecken kann eine Förderung nach dem neuen Bundesprogramm gewährt werden.

Vorteile des Vectoring-Ausbaus sind der vergleichsweise schnelle und weitgehend flächendeckende Infrastrukturaufbau und der Entfall einer Zuwendungen durch Kreise und Kommunen, der zudem die bestehenden Anforderungen der überwiegenden Mehrzahl der Nutzer gut befriedigt und dies auch für die nächsten Jahre gut sichert. Auf der anderen Seite ist unbestritten, dass nur ein bis zum Hausanschluss durchgehender Glasfaser-Anschluss eine zukunftssichere und nachhaltige Lösung darstellt. In Gebieten mit Vectoring-Ausbau wird aber kaum noch ein Netzbetreiber investieren, wenn keine Mindest-Kundenzahlen garantiert werden. Somit bremst der Vectoring-Ausbau den ohnehin schon langsamen Ausbau von Glasfaser-Anschlussnetzen.

Obwohl mit Vectoring in der Regel größere Gebiete ausgebaut werden als mit ADSL oder VDSL, da die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf das gesamte Ausbaugebiet bezieht und nicht nur auf einzelne Kabelverzweiger, verbleiben technologiebedingt in vielen Fällen kleine Siedlungen, Streusiedlungen und Straßendörfer überig, für deren Ausbau lange Anlaufstrecken zu überwinden sind und geringe Kundenzahlen pro Knoten kaum ausreichen, um die jährlichen Betriebskosten zu decken. So bleiben in einem See von Vectoring-Anschlüssen kleine Inseln mit „weißen“ NGA-Flecken. Hier könnte das neue NGA-Förderprogramm Abhilfe schaffen und sogar einen Ausbau mit Glasfaser bis zum Haushalt ermöglichen. Bei Haushaltsgrößen von unter 200 in einem „weißen“ Fleck dürfte es allerdings auch für im ländlichen Raum tätigen Netzbetreiber schwierig werden, selbst bei Berücksichtigung von Fördermitteln einen wirtschaftlichen Ausbau zu realisieren, wenn er nicht in unmittelbarer Nachbarschaft bereits eigene Infrastrukturen besitzt und Netze betreibt.

Damit besteht die größte Chance zur Schließung dieser Flächen, wenn der Netzbetreiber, der das umliegende Vectoring-Netz errichtet hat, gegen Gewährung einer Zuwendung auch die verbleibenden „weißen“ NGA-Flecken ausbaut. So lange Vectoring (wegen fehlendem offenen Netzzugang) nicht als förderfähige Technologie akzeptiert wird, kann ein Ausbau leitungsgebunden nur mit Koaxialkabel oder VDSL erfolgen. Ein Ausbau mit Koaxialkabel erfüllt die Leistungsanforderungen des NGA-Förderprogramms problemlos, allerdings beteiligen sich Kabelnetzbetreiber kaum an Förderprojekten und betreiben den Eigenausbau nach eigenen Vorgaben. Es verbleibt somit derzeit VDSL als Technologie. Allerdings dürfte die Leitungsdämpfung auf der Teilnehmer-Anschlussleitungen in dünn besiedelten Gebieten dazu führen, dass die Anforderung nach einer Anschlussgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s für mehr als 85% der Anschlüsse nur in Ausnahmefällen erfüllt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass das mit hohen bürokratischen Hürden aufgelegte NGA-Förderprogramm in diesen Fällen ins Leere läuft!

Sind die verbleibenden „weißen“ Flecken nicht nur im Sinne der NGA-Definition „weiß“, sondern auch in Teilen mit weniger als 6 Mbit/s unterversorgt, kann alternativ mit dem vergleichsweise einfach zu handhabenden GAK-Förderprogramm ein geförderter Ausbau durchgeführt werden, der in den meisten Fällen mit VDSL eine erhebliche Verbesserung der Zugangsgeschwindigkeit bringt, aber eben nicht mindestens 50 Mbit/s für mehr als 85% der Anschlüsse. Zudem ist die Regel-Förderquote mit 75% niedriger als die mit dem Bundesprogramm möglichen maximal 90%. Es bleibt für die betroffenen Kommunen eine Abwägung, welchen Weg man beschreiten will und es spricht außer dem Zeit- und Personal-Aufwand grundsätzlich nichts dagegen, zunächst einen Ausbau nach dem Bundesförderprogramm zu probieren und später ein GAK-Verfahren durchzuführen. Einige Kommunen streben auch nach Verkündigung des NGA-Förderprogramms einen Ausbau nach dem GAK-Verfahren an. Beispiehaft sind dies:

Auf Social Media teilen

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?