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Mein Jahresrückblick 2018

Mein Jahresrückblick 2018

Veröffentlicht am 31.12.2018

Das Breitband-Geschehen im Jahr 2018 wurde weitgehend dominiert vom Breitband-Förderprogramm des Bundes, das mit seinem Fördervolumen eine hohe Attraktivität ausgeübt hat. Eine seiner positiven Auswirkungen ist in der Tatsache zu sehen, dass die Bedeutung einer zukunftssicheren Breitbandinfrastrukturen bei allen Kommunen vorhanden ist.

Das Förderprogramm des Bundes hatte bei seiner Einführung im Jahr 2015 eine Reihe auch von mir kritisch bewertete Anforderungen, von denen die meisten mit der Novellierung im Sommer dieses Jahrs beseitigt wurden. So entfällt das Scoring-Verfahren, das zu einen erheblichen Bearbeitungsaufwand gebracht hat und als Nebeneffekt zur Folge hat, dass für 2019 eine Reihe von Anträgen zum 6. Förderaufruf zu erwarten sind, in denen man eine Förderung für diejenigen unterversorgten Anschlüsse beantragt, die man zur Verbesserung des Scoring-Wertes in dem früheren Antrag herausgelassen hat. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und vermutlich insgesamt noch mal höhere Kosten. Auch ist seit Mitte dieses Jahrs zur Stellung eines Antrags kein detaillierter Netzplan mit Stücklisten und Wirtschaftlichkeitsanalyse mehr erforderlich. Da Netzbetreiber im Vergabeverfahren nach ihren Rahmenbedingungen und Vorstellungen eine eigene Netzplanung erstellt haben, hatte der zum Antrag erstellte Netzplan nur höhere Kosten für die Antragsteller gebracht und insgesamt ca. sechs Monate mehr an Zeitbedarf.

Positiv zu werten, aus meiner Ansicht aber auch lange überfällig war die Entscheidung, dass mit Fördergeldern nur noch Glasfaser-Hausanschlüsse finanziert werden. Anträge die noch für einen Ausbau mit der nicht nachhaltigen Brückentechnologie Vectoring gestellt wurden, konnten in einem Upgrade auf einen FTTB-Ausbau umgestellt werden. Auch dies allerdings wieder mit zusätzlichem Aufwand und in der Regel einem höheren Eigenanteil für die Antragsteller.

Erfreulicherweise profitiert auch der eigenwirtschaftliche Ausbau der Glasfaser-Netze von der erhöhten Sensibilität für die Breitbandversorgung. Mittlerweile zeigt sich verstärktes Interesse bei den Netzbetreibern, eigenwirtschaftlich Gewerbegebiete auszubauen und in der Nachfragebündelung Wohngebiete zu gewinnen. Unverständlich bleibt für mich, warum sich immer noch sowohl Privathaushalte, aber auch Betriebe in Nachfragebündelungen der Entscheidung für einen nachhaltigen Glasfaser-Anschluss verweigern. Hier ist offensichtlich weiterhin intensive Aufklärungsarbeit erforderlich.

Mein persönlicher Rückblick auf das Breitband-Jahr 2018 zeigt, dass die Entwicklung in die richtige Richtung vorangeht und an Fahrt aufgenommen hat. Auch das kommende Jahr 2019 wird sicher nicht an Dynamik verlieren und allen beteiligten Akteuren wieder vollen Einsatz abverlangen! Seit 12 Jahren beschäftige ich mich mittlerweile mit den Themen Digitalisierung und Breitbandinfrastrukturen und ich hoffe, 2019 bleibt so spannend und herausfordernd wie die Jahre zuvor. Für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Akteuren insbesondere bei Kreisen und Kommunen, aber auch Netzbetreibern, Projektkollegen und allen anderen Beteiligten möchte ich mich bedanken und hoffe, dass sich diese auch im neuen Jahr so weiter fortsetzt!

Ich wünsche ein gutes neues Jahr mit Glück, Gesundheit und Erfolg, auch beim Streben nach mehr Glasfaser-Anschlüssen in Deutschland!

Seit Sommer 2017 können Kommunen für Bildungseinrichtungen, die in einem „weißen Fleck“ mit einer Versorgung von unter 30 Mbit/s liegen, einen geförderten Ausbau mit Glasfaser-Anschlüssen beantragen. Dabei hat man die intelligente Lösung für die Aufgreifschwelle gefunden, dass die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s nicht für das Gebäude gilt, sondern für jede Schulklasse und die Verwaltung. Damit wurde fast jede Schule, die in einem weißen Fleck liegt, förderfähig. Seit November dieses Jahrs sind auch unterversorgte Schulen in „grauen Flecken“ förderfähig. Dieser zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur notwendige Schritt hat allerdings für viele Antragsteller zusätzlichen Aufwand bereitet. So musste für Anträge, die vor Sommer 2017 gestellt wurden, eine neue Netzplanung und eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt werden. Dies hatte in vielen Fällen Verzögerungen von einem halben Jahr zur Folge. Für die jetzt neu zustellenden Anträge für die Anbindung der Schulen ist zwar keine Netzplanung mehr zu erstellen, der Aufwand für ein zusätzliches Vergabeverfahren bleibt allerdings.

Zwischenzeitlich wurde das sinnvolle Ziel verkündet, alle ausgewiesenen Gewerbegebiete mit Glasfaser-Anschlussnetzen zu versorgen. Seit November gilt auch hier eine neue Regelung für die Aufgreifschwelle. Unterversorgt gelten Betriebe, in denen nicht jeder mit dem Internet verbundene Arbeitsplatz und jede internet-verbundene Maschine mindestens 30 Mbit/s nutzen kann. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und wird ermöglichen, dass fast alle Gewerbegebiete mit Glasfaser ausgebaut werden können. Betriebe, die in Sondernutzungsflächen oder in Gebieten mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung liegen profitieren von den Änderungen nicht. Die Änderung der Aufgreifschwelle kommt auch sehr spät. In vielen Förderanträgen wurden bereits die nach der damaligen Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s unterversorgten Teile von Gewerbegebieten aufgenommen. Für diese Gebiete ist jetzt ein zusätzlicher Förderantrag zu stellen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Umsetzung teurer wird im Vergleich zu einem Ausbau des gesamten Gebietes. Synergien bei den Bauarbeiten sind vermutlich kaum zu nutzen und es bleiben eine Reihe von Fragen offen. Auch hierbei entsteht für die Antragsteller ein zusätzlicher Aufwand, da auf jeden Fall ein weiteres Vergabeverfahren mit EU-weiter Ausschreibung durchzuführen ist.

Für neue Förderanträge wird die Abwicklung aber von diesen Erschwernissen nicht mehr beeinträchtigt. Allerdings bleibt auch nicht mehr so viel Potenzial für neue Förderanträge. Wenn alle derzeit in Förderverfahren beantragten Maßnahmen umgesetzt sind, dürften nach meiner persönlichen Schätzung deutlich unter 5%, wahrscheinlich 2-3% der Anschlüsse unterhalb der geltenden Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s verbleiben. Ein Teil davon wird vermutlich auch eigenwirtschaftlich und durch Bürgerinitiativen ausgebaut werden können. Für 2019 erwarte ich zahlreiche Anträge zur Versorgung der unterversorgt gebliebenen Teile von Gewerbegebieten und zur Anbindung von Schulen. Auch zur Versorgung der unterversorgten Wohngebiete wird es nach meiner Einschätzung viele neue Anträge geben, die zwar vergleichsweise weniger Anschlüsse betreffen, aber in den Kosten je Anschluss stark ansteigen werden.

Weitere geförderte Maßnahmen werden wohl erst bei einer allgemeinen Anhebung der Aufgreifschwelle möglich. Der in diesem Jahr von der EU verabschiedete Kodex für die elektronische Kommunikation erlaubt Vermutungen. Der Kodex wird jetzt in den Partnerstaaten in nationales Recht umgewandelt. So wird das Fördergeschehen auch in den nächsten Jahren Dynamik behalten. Dabei sollte der geförderte Ausbau in seiner Auswirkung auch nicht überschätzt werden. Mit den vom Bund bereitgestellten Milliarden an Euros werden vermutlich gerade mal 5% der Haushalte in Deutschland einen schnelleren Breitbandanschluss erhalten. Der Breitbandausbau wird nach wie vor in seiner Breite getragen vom eigenwirtschaftlichen ausbau durch die Netzbetreiber.

Ein Engpass für den Breitbandausbau, den Experten schon seit geraumer Zeit vorhersagen, zeigt sich in begrenzt verfügbarer Tiefbau-Kapazität. Längere Bauzeiten und höhere Kosten werden die Folge sein, auf die sich die Kommunen einstellen müssen. Noch sind es wenige von den seit der Anfang 2016 beantragten Maßnahmen, die in der Umsetzung sind. Im nächsten Jahr werden es deutlich mehr Projekte sein. Es zeigt sich aber jetzt schon, dass viele Kommunen in ihren Tiefbauämtern noch nicht auf die auf sie zukommenden Aufgaben vorbereitet sind. Genehmigungsverfahren sind komplex und durch den Breitbandausbau kann sich die Zahl der Fälle gegenüber dem normalen Geschäft eben mal verdoppeln. Mit dem Erfordernis der mindertiefen Verlegung steigt der Prüf- und Genehmigungsaufwand. Auch die laufende Baubegleitung und die spätere Abnahme erfordern für die Verlegung der Breitbandinfrastruktur in der Regel einen deutlich höheren Personaleinsatz.

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