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Jahresrückblick 2015

Jahresrückblick 2015

Veröffentlicht am 19.12.2015

Auch 2015 stand wie in den Vorjahren der Breitbandausbau im Mittelpunkt der geschäftlichen Aktivitäten bei STZ-Consulting. In den letzten Jahren ist insbesondere die Schließung von Versorgungslücken auch in ländlichen Gebieten vorangegangen. Dagegen bleiben die Fortschritte bei der Errichtung nachhaltiger Glasfaser-Hausanschlüsse weiterhin schwach. 

STZ-Consulting hat 2015 Kreise, Kommunen und Stadtwerke bei der Konzeption, der Entwicklung von Geschäftsmodellen und der Gestaltungen von Kooperationen in Verbindung mit dem Ausbau von Breitband-Infrastrukturen unterstützt. Daneben wurden Rahmenbedingungen für das Angebot von öffentlichen WLAN-Netzen in Kommunen analysiert und natürlich Förderprojekte zur Beseitigung unterversorgter Gebiete durchgeführt, u.a. ein kreisweites Projekt zum NGA-Ausbau in Gewerbegebieten. Ungeplanten Aufwand hat 2015 die Mitwirkung an der Erarbeitung eines Angebots zum Betrieb des Breitbandbüros.NRW bereitet.

Veränderte Rahmenbedingungen

Das Jahr hat eine Reihe von wichtigen Änderungen im Hinblick auf den Breitbandausbau ergeben. Die Anhebung der Unterversorgungsgrenze von 2 auf 6 Mbit/s im Frühsommer 2015 war lange überfällig. Die für eine Umsetzung erforderlichen Leitlinien für das GAK-Programm haben aber lange auf sich warten lassen, so dass doch erst wenige Projekte mit der neuen Mindestversorgung abgeschlossen werden konnten. Trotzdem ist der verbleibende Teil unterversorgter Anschlüsse im Durchschnitt auf unter 3% gesunken, deutlich höher liegt er aber immer noch in ländlichen Gegenden. Für eine ganze Reihe von Gebieten bestehen zudem Ausbauplanungen der Netzbetreiber über die nächsten drei Jahre hinweg, so dass der Anteil unterversorgter Gebiete weiter sinken wird.

Mit dem lange überfälligen Erlass der NGA-Rahmenregelung im Sommer wird für Kreise und Kommunen eine Rechtsgrundlage für den Ausbau mit schnellen Internetzugängen geschaffen. Auf dieser Basis können „weiße NGA-Flecken“ – Gebiete mit mehrheitlich weniger als 30 Mbit/s Zugangsgeschwindigkeit – unter Gewährung von Zuwendungen ausgebaut werden. Dabei müssen nach dem Ausbau  > 95% der Anschlüsse mindestens 30 Mbit/s nutzen können und > 75% mehr als 50 Mbit/s. Die NGA-Rahmenregelung definiert neben dem Modell zur Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken das Betreibermodell, nach dem Gebietskörperschaften selber passive Infrastrukturen wie Leerrohr-Netze bauen können.


Die Überarbeitung des RWP-Förderprogramms für den Breitbandausbau in Gewerbegebieten im Sommer 2015 hat gleich eine Reihe von wichtigen Änderungen gebracht. Zunächst entfallen für die Breitband-Förderung die früher geltenden Gebietskulissen und alle Kommunen können das Förderprogramm nutzen. Die Unterversorgungsgrenze ist auf zeitgemäße 30 Mbit/s angehoben worden und für den Ausbau können jetzt auch Bandbreiten über 50 Mbit/s gefordert werden. Dies ermöglicht auch die Förderung eines Ausbaus mit Glasfaser-Anschlussnetzen (FttB). Schließlich öffnet das RWP-Programm die Option alternativ oder zusätzlich zum bisherigen Deckungslücken-Modell auch im Betreibermodell Fördermittel zu beantragen. In diesem Fall muss der Infrastruktur-Eigentümer allerdings entweder die Gebietskörperschaft sein oder eine 100%-ige Tochtergesellschaft. Da das neue Bundesförderprogramm ähnliche Anforderungen stellt wie das RWP-Programm ist bei der Umsetzung im Hinblick auf den Vorrang der Bundes- vor der Landesförderung zunächst die Bundesförderung zu nutzen.


Mitte Oktober ist endlich auch das Bundes-Förderprogramm zum NGA-Ausbau konkretisiert worden, mit dem der Ausbau in „weißen NGA-Flecken“ gefördert werden kann. Zusammen mit einem Zuschuss von den Bundesländern sind Förderquoten von 90% möglich. Allerdings steht zu befürchten, dass der bürokratische Aufwand für die Erarbeitung eines Förderantrags noch mal weiter steigt!


STZ-Projekte zum Breitbandausbau in 2015


In diesem Spannungsfeld der veränderten Rahmenbedingungen hat STZ in 2015 seine Projekte umgesetzt. In Erwartung der Anhebung der Unterversorgungsgrenze haben einige Kommunen bereits früh mit der Arbeit an einem Förderprojekt begonnen. Einige konnten noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Daneben wurden einige Versorgungsunternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung des Geschäftsmodells als Infrastruktur-Betreiber im Breitband-Markt unterstützt und Kooperationsansätze geprüft.


Der Hype um öffentliche WLAN-Netze führt dazu, dass sich viele Kommunen mit der Frage beschäftigen, ob in öffentlichen Gebäuden und in Fußgängerzonen kostenfreie Internetzugänge angeboten werden sollen. Dabei ist in vielen Fällen nicht genau erkennbar, welche Ziele mit der Einrichtung öffentlicher WLAN-Angebote verfolgt werden. Es gibt eine Reihe von Anbietern mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen, die entweder durch Werbung oder subventioniert durch die Kommunen angeboten werden. Dabei sind eine Reihe von Aspekten zu beachten, z.B. die immer noch nicht endgültig geklärte Frage der Störerhaftung, die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Landing-Page oder die Möglichkeiten zur Einbeziehung der lokalen Einzelhändler und Gastronomen. STZ hat für Kommunen die Rahmenbedingungen analysiert und Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt.


Kreise und Kommunen haben sich auch 2015 mit NGA-Konzepten beschäftigt, um ausgehend von einer Analyse der Versorgungssituation, des absehbaren Bedarfs und verfügbarer Infrastrukturen ein Konzept für die Umsetzung zu entwickeln, Kooperationspartner zu identifizieren und ein Geschäftsmodell zu entwickeln. STZ hat 2015 sich wie in den Vorjahren wieder mit der Entwicklung von NGA-Konzepte im Auftrag befasst. Dabei wird die Planung erschwert durch die Vectoring-Ausbau-Vorhaben, die teils großflächig eine Versorgung sicherstellen. Aus Wettbewerbsgründen werden Informationen über geplante Ausbauplanungen nur zurückhaltend weitergegeben. Auch bei großflächigen Ausbauvorhaben verbleiben in der Regel Teile einer Kommune unberücksichtigt, wenn die Bevölkerungszahlen klein und die Anlaufstrecken lang sind. Für diese verbleibenden „weißen“ Flecken wird es zunehmend schwieriger, geeignete Lösungen zu finden.


Die neuen Förderprogramme begünstigen einen kreisweiten oder zumindest interkommunalen Ansatz. Für das neu ausgestaltete RWP-Programm wurde ein Kreis bei dem Vorhaben für die Verbesserung aller Gewerbegebiete im Kreisgebiet mit einer nachhaltigen NGA-Infrastruktur – bevorzugt auf der Basis von Glasfaser-Hausanschlüssen – methodisch unterstützt. Die notwendigen Vorarbeiten einschließlich der Befragung aller Betriebe in allen Gewerbegebieten wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgeführt. Im Zuge der Markterkundung zeigt sich erneut der Einfluss von Vectoring. Eine große Zahl der untersuchten Gewerbegebiete wird danach innerhalb der nächsten 36 Monate  im Eigenausbau mit Vectoring versorgt. Obwohl der Wunsch der Kommunen ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen ist, gilt ein mit Vectoring ausgebautes Gebiet nicht mehr als „weißer NGA-Fleck“ und ein Ausbau ist nicht zuwendungsfähig.


Die in den letzten Jahren ehrenamtliche Mitarbeit im Lenkungskreis BreitbandConsulting.NRW endet mit Beendigung des Projektes zum Ende September 2015. Einen nicht unerheblichen Zeitaufwand hat 2015 für STZ die Mitwirkung bei der Angebotserarbeitung für den öffentlich ausgeschriebenen Betrieb des neu zu vergebenden Breitbandbüros.NRW bedeutet. Eigentlich sollte das Breitbandbüro.NRW schon im September 2015 seine Arbeit aufnehmen, jetzt dürfte es wohl erst ab Februar 2016 sein. Auch 2015 war Dr. Kaack als Sachverständiger für Anhörungen im Düsseldorfer Landtag eingeladen, um Fragen der Abgeordneten zu Anträgen für den Breitbandausbau zu beantworten. Die Anhörungen fanden öffentlich statt und auch die eingereichten Stellungnahmen sind öffentlich verfügbar.


Ausblick auf 2016


Die Änderungen bei den Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in 2015 werden sich in großen Teilen erst im nächsten Jahr auswirken, z.B. für neue Förderprojekte. Aufgrund des Vorrangs der Bundes- vor einer Landesförderung werden RWP-Projekte zum Ausbau in Gewerbegebieten wohl bevorzugt nach dem neuen Bundesförderprogramm bearbeitet werden müssen. 


Auch nach Veröffentlichung der Leitlinien für das NGA-Förderprogramm bleiben noch viele Fragen offen, so dass die Abläufe erst in Verbindung mit einem konkreten Vorhaben konkretisiert werden müssen. Eine wesentliche Änderung zeichnet sich aber auf jeden Fall jetzt schon ab. Vectoring wird als Technologie über kurz oder lang nach Realisierung eines virtuellen Vorleistungsproduktes („VULA“) förderfähig. Voraussichtlich wird dies schon im Lauf des Jahres 2016 der Fall sein. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten eines exklusiven Ausbaus der Kabelverzweiger im Nahbereich um die 7.900 Hauptverteiler in Deutschland ab. Die Förderfähigkeit von Vectoring dürfte es vielen Kommunen erleichtern, die verbleibenden „weißen NGA-Flecken“ mit vergleichsweise niedrigen Eigenmitteln auszubauen. Auch schafft es eine gleichmäßigere Versorgung im Vergleich zu den oft im Eigenausbau schon mit Vectoring versorgten Kernbereichen. Auf der anderen Seite beeinträchtigt die Förderung dser Vectoring-Technologie Ausbauvorhaben mit Glasfaser-Hausanschlüssen und für Betreiber, die auf dieses Geschäftsmodell setzen dürfte es ab 2016 noch etwas schwieriger werden.


Auch bei steigender NGA-Versorgung auf der Basis von Vectoring-Technologie und einer maximalen Downstream-Geschwindigkeit von derzeit 100 Mbit/s ist zu beachten, dass die erreichte Geschwindigkeit aufgrund der Leitungsdämpfung mit zunehmender Entfernung schnell abnimmt. Vectoring ist als eine Brückentechnologie auf dem Weg zu flächendeckenden Glasfaser-Hausanschlüssen zu verstehen. Es fehlt noch eine rechtliche Grundlage und eine Strategie, wie Kreise und Kommune den Weg hin zu flächendeckenden Glasfaser-Anschlussnetzen (FttB) schaffen können. Unter Nutzung von Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen lassen sich die Investitionskosten zwar erheblich senken, aber ohne eine rechtliche Grundlage können Gebietskörperschaften nicht investieren. Für private Investoren fehlt es dagegen an Investitionsschutz, z.B. in Form einer langjährigen Konzession, bei Aufbau einer für alle Dienstebetreiber zugänglichen Infrastruktur. Hier sollte dringend ein Weg aufgezeigt werden, da sonst in 15 Jahren wieder erhebliche Anstrengungen und hohe Investitionen anfallen, um ein FttB-Netz ohne Synergienutzung zu errichten.


Je nach Entscheidung bei der Vergabe des Betriebs für das Breitbandbüro.NRW wird sich die Aktivität bei STZ ändern und die Einzelprojekte im Auftrag von Kreisen und Kommunen in NRW auslaufen zugunsten einer Tätigkeit im Auftrag des Breitbandbüros. 2016 wird daher in mehrfacher Hinsicht ein spannendes Jahr! Aber der Telekommunikationsmarkt und insbesondere auch der Teilmarkt Breitband hat eigentlich schon immer Veränderungen aufgrund der Technologie, der regulatorischen und rechtlichen, sowie der Markt- und Wettbewerbsbedingungen erlebt. Dabei wird auf der Marktseite die langsame Entwicklung des Bedarfs für Anbieter kritisch. Während stetig von Jahr zu Jahr steigende Datenvolumina und Dienste mit höherem Bandbreitenbedarf erkennen lassen, dass zukünftig höhere Geschwindigkeiten und Kapazitäten benötigt werden, bleibt die Akzeptanz schnellerer Anschlüsse begrenzt. Für Anbieter erschwert dies die wirtschafltiche Ausgestaltung und die Amortisation der Investitionen.

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