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Angepasste Rahmenbedingungen beim GAK-Programm

Angepasste Rahmenbedingungen beim GAK-Programm

Veröffentlicht am 07.02.2016

Derzeit liegt der Fokus bei den Ausbau-Vorhaben bei interkommunalen oder kreisweiten NGA-Vorhaben nach dem Bundesförderprogramm. Daneben läuft aber auch weiterhin das vor kurzem überarbeitete GAK-Programm zur Beseitigung einer Unterversorgung in Gebieten (innerhalb der Förderkulisse), die weniger als 6 Mbit/s haben. Mit dem GAK wird zwar zunächst nur ein "großflächiger" Ausbau mit mindestens 16 Mbit/s gefordert, in der Regel führt dies allerdings mit einem VDSL-Ausbau auch zu Zugangsgeschwindigkeiten von maximal 50 Mbit/s. Zwar liegt die Förderquote bei GAK-Projekten bei nur 75% im v Ergleich zu den mit dem Bundesprogramm unter Zufinanzieurng durch die Länder erreichbaren 90%. Dafür ist der Aufwand bei der Stellung eines Förderantrags nach dem GAK-Programm um ein Vielfaches einfacher und erfordert weder GIS-Daten noch Vergleichsrechnungen. Das ist vermutlich auch der Grund, warum aktuell immer noch eine Reihe von Verfahren nach GAK laufen. Es ist abzusehen, dass auch parallel oder nach Verfahren nach dem Bundesförderprogramm weiterhin Förderprojekte auf der Grundlage von GAK durchgeführt werden. Vermutlich werden die dabei bearbeiteten Ausbaugebiete weiter kleiner mit sinkenden Anschlusszahlen. Die aktuelle Förderrichtlinie für GAK findet sich bei recht.NRW.de und der für die konkrete Projektarbeit wichtigere Leitfaden in der letzten Version vom 20.11.2015 auf der Seite von Breitband.NRW.de.

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