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Frist zur Beantragung von Beratungsförderung für Breitbandprojekte endet am 31.12.

Frist zur Beantragung von Beratungsförderung für Breitbandprojekte endet am 31.12.

Veröffentlicht am 29.11.2016

Der Bund gewährt Gebietskörperschaften eine Förderung von maximal € 50.000 für die Durchführung von Breitbandprojekten mit einer Analyse der vorhandenen Infrastrukturen, der Ermittlung gebäudescharfer Versorgungssituation. Im Rahmen der Projekte können weiße Flecken identifiziert und Konzepte zum Ausbau erarbeitet werden. Die Förderquote liegt bei 100%. Die Antragsfrist für die Beratungsförderung endet am 31.12.2016.

Die meisten Kreise oder Kommunen haben bereits Projekte laufen oder Anträge gestellt. Gibt es einen Grund für die (allerdings nur noch wenigen) verbliebenen Gebietskörperschaften dieses sinnvolle Angebot nicht zu nutzen? Den Ablauf der Beantragung und die Randbedingungen zur Durchführung finden sich im Leitfaden des BMVI. Im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen ist hier die Abwicklung tatsächlich einfach!

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