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Vorgehen zum Infrastrukturaufbau

Vorgehen zur Schaffung einer Glasfaser-Infrastruktur 

 Die Beschäftigung mit dem Infrastrukturausbau für den Internetzugang ist für Kreise und Kommunen mit der Sicherstellung der Grundversorgung nicht abgeschlossen. Erst mit einem flächendeckenden Glasfaser-Anschlussnetz ist der nachhaltige Netzaufbau abgeschlossen. Aspekte und Handlungsoptionen für Kreise und Kommunen im Hinblick auf den NGA-Ausbau:

  • Bestellung eines Breitbandbeauftragten  
  • Festlegung von Zielen für den Breitbandausbau
  • Analyse vorhandener Infrastrukturen und der konkreten Versorgungssituation; Aufbau einer Datenbank mit georeferenzierten Informationen;       
  • Entwicklung eines Geschäftsmodells mit Kooperationsansätzen und einem Konzept für den Aufbau des Glasfaser-Anschlussnetzes;
  • Entscheidung über eine Betreiberinstitution für die entstehende passive Infrastruktur (z.B. Stadtwerk, Zweckverband);       
  • Schaffung der Voraussetzungen für einen mittelfristig erfolgenden nachhaltigen Ausbau mit Glasfaser-Anschl
    • Beauftragung eines Masterplans (Netzplans) bei einem qualifizierten Ingenieurbüro    
    • Prüfung der Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Infrastrukturbetreibern  
    • Prüfung von Synergien (insbesondere bei Sanierungsvorhaben, aber auch bei Vorhaben zum Aufbau von Netzen für Smart-Metering, Smart-Grids und Elektroladestationen für e-Mobilität) für den mittelfristigen Aufbau eines Leerrohrnetzes bis zum Hausanschluss
    • Prozesses zur regelmäßigen Absprache und Koordination mit anderen Infrastrukturbetreibern 

Netzaufbau in Verbindung mit Sanierungsarbeiten 

Stehen weder eigene Stadtwerke noch ein interessierter Infrastruktur- oder Netzbetreiber zur Verfügung, kann eine Kommune den Aufbau einer passiven Infrastruktur auch selber vorantreiben, indem Sanierungsarbeiten im Straßenraum (bei einem Austausch von Versorgungsleitungen oder bei einer Erneuerung von Gehsteig oder Fahrbahnoberfläche) genutzt werden, um Leerrohre im Beilauf zu verlegen. Damit die hierbei entstehende Infrastruktur später zu einem zusammenhängenden Anschlussnetz zusammen wächst, ist im Vorfeld ein Masterplan zu erstellen und die anstehenden Arbeiten zu koordinieren. Für diese Art der Verlegung im Beilauf eignen sich kleinere Reparaturarbeiten weniger als flächige Sanierungsprojekte (z.B. bei einer Sanierung des Abwasserkanals). Entsprechende Sanierungsprojekte erstrecken sich meist über mehrere Jahre hinziehen und daher ist auch für ein NGA-Netz von einer „Bauzeit“ von ca. 10 Jahren auszugehen, bis eine größere Fläche abgedeckt wird. 

Da bei Verlegung im Beilauf nur ca. ein Zehntel der Investitionskosten einer gesonderten Verlegung anfällt, ist ein solches Vorgehen sinnvoll, sofern die bestehende Versorgungslage nicht zu kurzfristigen Maßnahmen zwingt. Selbst bei einer gut organisierten Verlegung im Beilauf werden in der Regel Strecken übrig bleiben, die gesondert gebaut werden müssen. Das entstandene Netz kann entweder in einzelnen Schritten oder als Ganzes nach Fertigstellung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einem Netzbetreiber zur Anmietung angeboten werden. 

Gründung von Infrastruktur-Institutionen 

 Passive NGA-Infrastrukturen können nicht nur von privatwirtschaftlichen Unternehmen oder kommunalen Stadtwerken errichtet und betrieben werden, sondern auch von hierfür gegründeten Gesellschaften mit Kreisen und Kommunen als Gesellschaftern. Die Anforderungen sind vergleichbar mit denjenigen beim Ausbau durch ein spezialisiertes Unternehmen. Allerdings hat die beteiligte Kommune mehr Einflussmöglichkeiten beim Ausbau, da im Einzelfall eine Abwägung zwischen Renditezielen und Daseinsvorsorge vorgenommen werden kann. So können im Sinne der Daseinsvorsorge und zur Erhöhung der Standortattraktivität niedrigere Vorvertragsquoten und längere Amortisationszeiten akzeptiert werden als durch einen rein kommerziellen Anbieter. So können auch unter wirtschaftlichen Aspekten unattraktive Gebiete mit ausgebaut werden und eine digitale Spaltung im kommunalen Raum vermieden werden.

Für die planerischen, koordinierenden und betrieblichen Aufgaben ist es sinnvoll, eine eigene Gesellschaft zu gründen und hierfür Personal einzustellen. Beim Netzaufbau können Kooperationen mit anderen Infrastrukturbetreibern vereinbart werden und Sanierungsvorhaben zur kostensenkenden Mitverlegung genutzt werden. Die Amortisation der Investitionen ergibt sich durch die Vermietung des Anschlussnetzes an Netzbetreiber und liegt im Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Aufgrund der erforderlichen Organisation und der damit verbundenen Fixkosten ist ein Mindestkundenpotential erforderlich, so dass sich eine eigene Infrastruktur-Gesellschaften meist erst ab einer Betätigung auf Kreisebene lohnen.

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